Pharmazeutische Dienstleistungen
Was ist das?
Mit dem VOASG (Vor-Ort-Stärkungsgesetz) wurde der Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Dabei handelt es sich um Leistungen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen. Die pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie.
Welche Leistungen sind das und wie können Sie davon profitieren?
Seit Juni 2022 dürfen Apotheken die ersten fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten.
Die Kosten für diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Welche pharmazeutischen Dienstleistungen gibt es?
Dienstleistung
Wer hat Anspruch und wie oft?*
Wer führt durch?
Dienstleistung
Wer hat Anspruch und wie oft?*
Wer führt durch?
Dienstleistung
Wer hat Anspruch und wie oft?*
Wer führt durch?
Dienstleistung
Wer hat Anspruch und wie oft?*
Wer führt durch?
Dienstleistung
Wer hat Anspruch und wie oft?*
Wer führt durch?
Beratung bei Polymediaktion
Wer hat Anspruch und wie oft?*
Patienten/Patientinnen mit mindestens 5 Arzneimitteln in Dauertherapie
Wer führt durch?
Apotheker/-innen mit entsprechender Fortbildung
Nach der Organtransplantation
Wer hat Anspruch und wie oft?*
Patienten/Patientinnen nach Organtransplantation
Wer führt durch?
Apotheker/-innen mit entsprechender Fortbildung
Medikationsberatung bei Krebs
Wer hat Anspruch und wie oft?*
Patienten/Patientinnen, die orale Antitumortherapeutika einnehmen
Wer führt durch?
Apotheker/-innen mit entsprechender Fortbildung
Betreuung bei Bluthochdruck
Wer hat Anspruch und wie oft?*
Patienten/Patientinnen mit Bluthochdruck
Wer führt durch?
Pharmazeutisches Personal der Apotheke
Üben der Inhalationstechnik
Wer hat Anspruch und wie oft?*
Patienten/Patientinnen ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen
Wer führt durch?
Pharmazeutisches Personal der Apotheke
* Anspruch: Alle 12 Monate für alle hier erwähnten pharmazeutischen Dienstleistungen
Wird ein Rezept von Ihrem Arzt benötigt?
Nein – ein Rezept benötigen Sie nicht. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Wünschen Sie eine Beratung zu einem anderen Thema? Sprechen Sie uns gerne an, wir können Ihnen dann sicherlich weiterhelfen.
Ihr Team der Sophien Apotheke
Wie kann man eine pharmazeutische Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Beratung. Wir nehmen uns dann die Zeit, um Sie umfassend zu beraten.
- Rufen Sie uns unter 030 / 285 99 17 3 an
- Schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@sophienapotheke-berlin.de